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Marktordnung:
Alles muss seine Ordnung haben, auch auf Flohmärkten sind gewisse Regeln einzuhalten. Für ein gutes Gelingen des Flohmarktbetriebes bitte ich Sie folgende Marktordnung zu beachten bzw. einzuhalten.
Der Veranstalter MOM
1. Das Betreten des Geländes ist für Verkäufer, Benutzer des Parkplatzes sowie Besucher nur unter Anerkennung der Flohmarktordnung gestattet. Mit Betreten wird die Flohmarktordnung anerkannt.
Den Anweisungen des Veranstalters oder seiner Vertreter ist unverzüglich nachzukommen.
2. Märkte sind private Veranstaltungen. Der Veranstalter und seine Vertreter haben das Hausrecht. Verstöße gegen die Flohmarktordnung oder Störung des Marktfriedens können ein Arealsverbot ohne Gebührenerstattung zur Folge haben. Dieses auszusprechen sind auch die Vertreter des Veranstalters berechtigt. Der Veranstalter behält sich vor, ein Arealsverbot nötigenfalls auch zwangsweise durchzusetzen. Personen, die einem ausgesprochenen Arealsverbot zuwiderhandeln, werden vom Veranstalter mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt.
3. Der Veranstalter übernimmt für Unfälle oder Schäden jeglicher Art im Veranstaltungsbereich keinerlei Haftung. Für Schäden haftet immer der Verursacher. Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigung oder abhanden gekommene Gegenstände.
4. Jeder Verkäufer verpflichtet sich, seinen Standplatz so zu verlassen, wie er ihn vorgefunden hat, d.h. ohne herumliegende Gerümpel, Müll oder sonstige Verunreinigungen zu hinterlassen. Anfallender Müll ist wieder mitzunehmen und eigenständig zu entsorgen.
5. Gewerbliche Anbieter sind für das Einhalten der gewerberechtlichen Vorschriften eigenverantwortlich.
Der Stand eines gewerblichen Anbieters ist durch Anbringung eines Firmenschildes als gewerblicher Stand zu kennzeichnen. Gewerbliche Anbieter haben auf Verlangen für jeden Verkauf eine Quittung mit Namen und Anschrift des Unternehmens im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auszustellen.
6. Marktzeiten : Aufstellmöglichkeit ab 0900 Uhr früh.
7. Verbotene Waren : Waffen jeder Art einschließlich Zubehör, Dekorations- und Sammlerwaffen, Gewalt verherrlichenden, rassistischen, pornografischen Gegenständen, Filmen u. Literatur, Gegenständen, deren Verkauf gegen das Urheber- oder Wettbewerbsrecht verstößt, Objekten jeglicher Art, auf denen Naziembleme erkennbar sind, oder die solche darstellen.
8. Betteln und Hausieren ist am gesamten Flohmarktgelände verboten. Fremdwerbung jeglicher Art ist am gesamten jeweiligen Marktgelände verboten.
Standgebühr
9. Jeder Markt hat andere Standgebühren. Details bitte bei MOM erfragen. (0660/1988881)
Höhere Gewalt : Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Sturm, Hagel, Überschwemmung etc.) oder zur Sicherheit der Teilnehmer erfolgt keine Erstattung der Standgebühren
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